Rentenberater
Michael Ritzau

 

Hansestraße 11 * 33689 Bielefeld
Tel. 05205-758 4076 * Fax. 05205-758 6522
Mail:
rentenberater-michael.ritzau@t-online.de * www.rentenberater-ritzau.de

 

 

Gebühren

 

Die Gebühren bemessen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Gebühren werden im Rahmen des Gesetzes auftragsabhängig festgelegt. Es richtet sich nach Art und Umfang des Sachverhaltes.  

 

Damit die Kosten für Sie berechenbar werden, empfehle ich Ihnen eine Vergütungsvereinbarung mit mir zu treffen. Zusammen finden wir einen Weg, damit Sie nicht aus Angst vor hohen Kosten auf Ihr Recht verzichten müssen.
 

 

* * * Hier ein wichtiger Tipp! * * *


Sie müssen nicht alleine die Kosten tragen!!

 

 

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben ist es wichtig zu prüfen ob dabei sozialrechtliche Angelegenheiten mitversichert sind. Häufig werden nur die gesetzlichen Gebühren bei Gerichtsverfahren erstattet.

Die Beklagte

Im Falle eines Widerspruch- oder Klageverfahrens können die Kosten von der Beklagten und unterlegenen Behörde dann übernommen werden.

Das Finanzamt

Werden Ihre Kosten jedoch nicht von Dritten getragen, so können die Gebühren für eine Rentenberatung als Werbungskosten bei der Steuererklärung angegeben werden (Steuerersparnis).

 

Fazit

Es kostet häufig mehr nichts zu tun, als sich beraten zu lassen.

Ihr Rentenberater kann Ihre Ansprüche für Sie durchsetzen.

 


 

Grundsätzlich werden die Gebühren unter Berücksichtigung des Umfangs und der Schwierigkeit der Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit und den Einkommens- und Vermögensverhältnissen des Mandanten im Rahmen des § 14 RVG ermittelt.

Nach dem Erstberatungsgespräch und einer 1. Einschätzung des Beratungsauftrags kann zur besseren Planbarkeit der möglichen Kosten eine Honorarvereinbarung geschlossen werden.
 


 

 

 

Rentenberater Michael Ritzau | Tel.: 05205/7584076 Fax. 0180/500370114 | Mail: rentenberater-michael.ritzau@t-online.de