Rentenberater
Michael Ritzau

 

Hansestraße 11 * 33689 Bielefeld
Tel. 05205-758 4076 * Fax. 05205-758 6522
Mail:
rentenberater-michael.ritzau@t-online.de * www.rentenberater-ritzau.de

 

 

Beispiele zur Rentenberatung

Hier: Kostenlose wichtige Informationen zur Rente


Ein erster Einblick in die Arbeit eines Rentenberaters

 

* Bis 2040 steigt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Renten

   jedes Jahr um 1% abhängig vom Jahr des 1. Renteneintritts.

   Bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2040 werden Renten voll

   besteuert.

 

 

* Kinder zahlen sich bei der Rente doppelt aus!

   Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert

   und haben Kinder erzogen die ab dem 01.01.1992 geboren wurden,

   so besteht Anspruch auf drei Entgeltpunkte für diese Kinder-

   erziehung.

   Weiterhin kann in der Zeit vom 3. Geburtstag des Kindes bis zum

   10. Geburtstag das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen

   Rentenversicherung um bis zu 50% höher bewertet werden.

 

 

* Ist man nicht mehr in der Lage leichteste körperliche Tätigkeiten für

   mehr als 6 Stunden täglich auszuüben und besteht kein

   Arbeitsverhältnis mehr, so geht die Deutsche Rentenversicherung

   von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt aus. Die Folge ist

   die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente, obwohl

   lediglich die medizinischen Voraussetzungen für eine teilweise

   Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.

 

 

* Verstirbt ein geschiedener Ehegatte und erzieht der noch lebende

   Ehepartner ein Kind (es muss nicht das gemeinsame Kind sein),

   so kann ein Anspruch auf die sogenannte Erziehungsrente

   bestehen. Diese Rentenform ist sehr selten und wird häufig

   übersehen!

 

 

* Witwen/-errenten werden nur erbracht, wenn die Ehe mindestens

   ein Jahr besteht. Hier besteht der Verdacht einer sogenannten

   Versorgungsehe. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen,

   z.B. wenn der Tod plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist oder

   wenn bereits gemeinsame Kinder vorhanden sind, bzw. eine

   Schwangerschaft besteht.

 

 

* Um eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte

   in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich 45 Beitragsjahre

   zu erwerben. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, bei dieser

   Rentenform zählen nicht alle rentenrechtlichen Zeiten. Die

   notwendige Anspruchsprüfung muss gewissenhaft durchgeführt 

   werden, da die alternative Altersrente für langjährig Versicherte

   teilweise hohe Rentenverluste verursacht.

 

 


 

Rentenberater Michael Ritzau | Tel.: 05205/7584076 Fax. 0180/500370114 | Mail: rentenberater-michael.ritzau@t-online.de