Beispiele zur Rentenberatung
Hier: Kostenlose wichtige Informationen zur Rente
Ein erster Einblick in die Arbeit eines Rentenberaters
* Bis 2040 steigt der Besteuerungsanteil der gesetzlichen Renten
jedes Jahr um 1% abhängig vom Jahr des 1. Renteneintritts.
Bei einem Renteneintritt ab dem Jahr 2040 werden Renten voll
besteuert.
* Kinder zahlen sich bei der Rente doppelt aus!
Sind Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert
und haben Kinder erzogen die ab dem 01.01.1992 geboren wurden,
so besteht Anspruch auf drei Entgeltpunkte für diese Kinder-
erziehung.
Weiterhin kann in der Zeit vom 3. Geburtstag des Kindes bis zum
10. Geburtstag das beitragspflichtige Entgelt in der gesetzlichen
Rentenversicherung um bis zu 50% höher bewertet werden.
* Ist man nicht mehr in der Lage leichteste körperliche Tätigkeiten für
mehr als 6 Stunden täglich auszuüben und besteht kein
Arbeitsverhältnis mehr, so geht die Deutsche Rentenversicherung
von einem verschlossenen Teilzeitarbeitsmarkt aus. Die Folge ist
die Bewilligung einer vollen Erwerbsminderungsrente, obwohl
lediglich die medizinischen Voraussetzungen für eine teilweise
Erwerbsminderungsrente erfüllt sind.
* Verstirbt ein geschiedener Ehegatte und erzieht der noch lebende
Ehepartner ein Kind (es muss nicht das gemeinsame Kind sein),
so kann ein Anspruch auf die sogenannte Erziehungsrente
bestehen. Diese Rentenform ist sehr selten und wird häufig
übersehen!
* Witwen/-errenten werden nur erbracht, wenn die Ehe mindestens
ein Jahr besteht. Hier besteht der Verdacht einer sogenannten
Versorgungsehe. Von dieser Regelung gibt es allerdings Ausnahmen,
z.B. wenn der Tod plötzlich und unvorhersehbar eingetreten ist oder
wenn bereits gemeinsame Kinder vorhanden sind, bzw. eine
Schwangerschaft besteht.
* Um eine abschlagsfreie Rente für besonders langjährig Versicherte
in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich 45 Beitragsjahre
zu erwerben. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten, bei dieser
Rentenform zählen nicht alle rentenrechtlichen Zeiten. Die
notwendige Anspruchsprüfung muss gewissenhaft durchgeführt
werden, da die alternative Altersrente für langjährig Versicherte
teilweise hohe Rentenverluste verursacht.