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Beratungsansätze in der gesetzlichen Unfallversicherung
Zu meinem Aufgabengebiet als Rentenberater gehören ebenfalls nachstehend genannte Aufgaben: Die Abklärung, ob ein Leistungsfall (Arbeitsunfall oder Berufskrankheit) vorliegt und Sie zu dem versicherten Personenkreis gehören. Ob Ihnen eine Zahlung für nachstehend genannte Leistungen zusteht kann ich als Rentenberater ebenfalls für Sie berechnen? * Verletztenrenten * Verletztengeld * Hinterbliebenenrenten * Abfindungen
Hier noch einige Erläuterungen von weiteren Leistungsmöglichkeiten: * Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben ("berufliche Rehabilitation") * Leistungen zur medizinischen Rehabilitation * Leistungen zur Teilhabe an der Gesellschaft
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| Rentenberater Michael Ritzau | Tel.: 05205/7584076 Fax. 0180/500370114 | Mail: rentenberater-michael.ritzau@t-online.de | |
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