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Günstigkeitsprüfung von LeistungsansprüchenEin zentraler Punkt meiner Beratung als Rentenberater sind die Fragen * ist eine vorgezogene Erwerbsminderungsrente sinnvoll oder
* sollen andere Leistungsansprüche wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld zuerst ausgeschöpft werden. * Klärung, ob eine Erwerbsminderungsrente besteht.
Meine Aufgabe als Rentenberater besteht darin Ihre mögliche Rente zu berechnen. Hierzu wird ein Rentengutachten erstellt. Hieraus geht hervor ob sich der errechnete Rentenanspruch mit den anderen potenziellen Leistungsansprüchen bereits lohnt. Als Rentenberater werde ich Sie über die Voraussetzungen einer Erwerbsminderungsrente informieren und beraten. Auch die Altersrente für Schwerbehinderte kann neben der Erwerbsminderungsrenge zu vorgeogenen Rentenansprüchen führen.
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| Rentenberater Michael Ritzau | Tel.: 05205/7584076 Fax. 0180/500370114 | Mail: rentenberater-michael.ritzau@t-online.de | |
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