Welche Leistungen stehen Ihnen zu?
Ein weiterer zentraler Punkt eines Rentenberaters ist die Überprüfung von Leistungsansprüchen.
Hier kläre ich für Sie ob beantragte, bewilligte oder bereits gewährte Entgeltersatzleistungen wie
* Die gesetzliche Rente
* Krankengeld
* Verletztengeld
* Verletztenrente
* Übergangsgeld
* Versorgungskrankengeld
richtig berechnet wurden.
Jede Entgeltersatzleistung sichert nicht nur im Leistungsfall Ihren Lebensunterhalt, sondern auch eine wichtige rentenrechtliche Zeit. Diese kann bei einer falschen Berechnung im Rentenalter zu dauerhaftem Einkommensverlust führen.
Als Rentenberater zählt es unter anderem zu meinem Aufgabenbereich nachstehend genannte Leistungsfälle zu prüfen.
* Arbeitsunfälle
* Berufskrankheit
* Arbeitsunfähigkeit
* Opfer von Gewalttaten
* Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
* Rehabilitationsmaßnahmen.
Hierbei erfolgt zum Beispiel bei dem Leistungsfall Arbeitsunfähigkeit eine Überprüfuing bei den Bereichen Krankengeldanspruch, Berechnung Krankengeld, Krankengeldhöchstanspruchsdauer und Ruhezeiten von Krankengeld.
Oftmals werden potenzielle Leistungsansprüche aber auch gar nicht erst erkannt. Dieses Problem besteht häufig bei berufsgenossenschaftlichen Leistungen. Oftmals fehlen den betroffenen Personen ausreichende Informationen, ob sie unter den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung fallen oder nicht. Dabei ist der Versicherungsschutz weit gefaßt und birgt dauerhafte Leistungsansprüche, zum Beispiel durch Verletztenrenten.
Als Ihr Rentenberater helfe ich Ihnen auch hier weiter.